Der Fall Beate Zschaepe ... nun unschuldig hinter Gittern! Nach 5 Jahren ging nun der staatlich- und medieninszinierte Schauprozess zu Ende bei welchem die Verurteilung von Beate Zschäpe bereits im Vorhinein feststand. In dem nur durch Indizien geführte Schauprozess des Volksgerichtshofes im Oberlandesgerichtes München konnte Beate Zschäpe in keinem Anschuldigungspunkt nachgewiesen werden, dass sie überhaupt etwas von dem kriminellen Treiben von Mundlos und Böhnhardt wusset. Auch konnte man Beate Zschäpe nicht nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Tat überhaupt in der Nähe der durch Mundlos und Böhnhard begangenen Straftaten war. Das staatlich vordiktierte Urteil hieß lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung.
Schon von vornherein hatten Politiker aller Parteien die Gerichtsbarkeit angewiesen Beate Zschäpe für schuldig zu sprechen, auch ohne Beweise oder der Mittäterschaft, auch ohne, dass Beate Zschäpe überhaupt von den Taten gewusst hat.